Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. September 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als im Zivilpunkt verfügt wurde, dass auf die Zivilklage nicht eingetreten werde und hierfür keine Kosten ausgeschieden wurden. II. Herr A.________ sei freizusprechen: 1. vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 11. Juni 2021, um ca. 06:45 Uhr, in K.________(Ort), zum Nachteil von L.________;