Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 4. Februar 2025 [pag. 1582]) und ein Betreibungsregisterauszug (datierend vom 31. Januar 2025 [pag. 1581]) eingeholt. Von Amtes wegen wurden die Veranlagungsverfügung des Jahres 2023 und die Steuererklärung 2023 inkl. Lohnausweis für das Steuerjahr 2024 ediert (pag. 1579 f.; pag. 1584 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte Rechtsanwältin Dr. B.________ AP.________ der AB.________ vom ________ (Daten) sowie der Publikation «AC.________» vom ___