_ teilte mit Eingabe vom 2. April 2024 mit, namens und im Auftrag seiner Klientschaft, des vormaligen Straf- und Zivilklägers C.________, werde kein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten beantragt und auf eine Anschlussberufung verzichtet (pag. 1508).