Mit Eingabe vom 11. März 2024 erklärte Rechtsanwältin Dr. B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht, das Urteil in Bezug auf die Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauch und Tätlichkeiten, die Sanktion sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen anzufechten (pag. 1491 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Schreiben vom 28. März 2024 weder ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten noch erklärte sie ihrerseits Anschlussberufung (pag. 1506 f.). Rechtsanwalt D.________ teilte mit Eingabe vom 2. April 2024 mit, namens und im Auftrag seiner Klientschaft, des vormaligen Straf- und Zivilklägers C.___