A.________ wird verpflichtet, C.________ zuhanden von Rechtsanwalt D.________ ein Zweitel des nachforderbaren Betrags, ausmachend CHF 2'295.75, zu bezahlen (Art. 433 Abs. 1 StPO 2 per analogiam). Rechtsanwalt D.________ hat in diesem Umfang gegenüber seiner Klientschaft ein Nachforderungsrecht (Art. 42a KAG per analogiam). III. Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. Auf die Zivilklage wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Kosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: