Der während des vor der Kammer hängigen Beschwerdeverfahrens eröffnete Entscheid der SID vom 19. Januar 2023 umfasste sodann lediglich sechs Seiten. Inwieweit vorliegend ausnahmsweise eine hohe Arbeitslast die längere Wartezeit zu rechtfertigen vermag, wird von der SID nicht eingehend erläutert. In Anbetracht des Gesagten ist davon auszugehen, dass die gebotene Verfahrenshandlung durchaus in wesentlich kürzerer Zeit hätte abgeschlossen werden können.