7 se. Soweit er zur Begründung seiner Anträge vorbringt, die SID habe das Beweisverfahren geschlossen, aber nie einen Entscheid gefällt, rügt er offensichtlich eine Rechtsverzögerung. Hierzu ist vorab festzuhalten, dass keine spezialgesetzlichen Fristen für die Behandlung von Beschwerden der Rechtsverzögerung vorgesehen sind. Folglich muss die Angemessenheit der Dauer aufgrund der Natur der Sache und der konkreten Umstände bestimmt werden.