Rechtsverweigerungsbeschwerde der Kammer ein. Dem Beschwerdeführer kann nicht gefolgt werden, soweit er eine Rechtsverweigerung der SID rügt. So hat die SID nach Eingang der Beschwerde vom 28. März 2022 das Verfahren instruiert und mit Verfügung vom 17. Juni 2022 einen Entscheid in der Sache ausdrücklich in Aussicht gestellt. Der Beschwerdeführer begründet denn auch in seiner Eingabe vom 8. Januar 2023 nicht explizit, inwieweit die SID eine Rechtsverweigerung begangen haben soll, sondern rügt sowohl die Rechtsverzögerung als auch die Rechtsverweigerung in pauschaler Wei-