24. Vorliegend ging am 28. März 2022 die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung bei der SID ein. In der Folge wurde zunächst durch das Amt für Justizvollzug ein (erfolgsloses) Einigungsverfahren durchgeführt, bevor die SID das Beschwerdeverfahren eröffnete, mit Verfügung vom 17. Juni 2022 den Schriftenwechsel abschloss und einen Entscheid in Aussicht stellte (vgl. Ziff. I.3 ff. hiervor). Am 8. Januar 2023, d. h. rund 6.5 Monate nach Abschluss des Schriftenwechsels, reichte der Beschwerdeführer die Rechtsverzögerungs- resp. Rechtsverweigerungsbeschwerde der Kammer ein.