21. Vorliegend eröffnete die Kammer am 13. Januar 2023 gestützt auf die Beschwerde vom 8. Januar 2023 das vorliegende Beschwerdeverfahren wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. Die SID hat mit Beschwerdevernehmlassung vom 20. Januar 2023 mitgeteilt, dass der anbegehrte Entscheid im Verfahren 2022.SIDGS.311 inzwischen ergangen sei. Dieser Entscheid, datierend vom 19. Januar 2023, wurde dem Beschwerdeführer und der JVA Thorberg eröffnet und in Kopie mit der Beschwerdevernehmlassung der Kammer zugestellt.