10. Mit Verfügung der SID vom 17. Juni 2022 wurde der Schriftenwechsel abgeschlossen und ein Entscheid in Aussicht gestellt (amtliche Akten SID, pag. 21 f.). 3 11. Mit Schreiben vom 8. Januar 2023 gelangte der Beschwerdeführer an das Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1): 1. Es sei eine Rechtsverzögerung und eine Rechtsverweigerung festzustellen. 2. Die Sicherheitsdirektion ist anzuweisen ohne weitere Verzögerung einen Entscheid zu erlassen.