9. Mit Eingabe vom 15. Juni 2022 hielt der Beschwerdeführer sinngemäss an der Beschwerde fest. Zur Begründung brachte er zusammengefasst vor, es gehe in dieser Angelegenheit um zwei Schreiben, wobei anlässlich der Abteilungsversammlung nur eines thematisiert worden sei. Von den Kaffeeautomaten sei nie die Rede gewesen; dies sei auch aus dem Protokoll ersichtlich. Angesichts dessen sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Direktion der JVA Thorberg davon ausgehe, dass sich Anträge, welche nie zur Diskussion gestanden seien, in Luft auflösten (amtliche Akten SID, pag. 19 f.).