Dabei sei am Ende der Versammlung betreffend das weitere Vorgehen festgehalten worden, dass sich die Gefangenen beraten würden und ein Delegierter in der Folge die stellvertretende Direktorin über das weitere Vorgehen informieren werde. Am 15. März 2022 habe der Delegierte der stellvertretenden Direktorin mitgeteilt, die Anträge und das Schreiben der Gefangenen des Langzeitvollzuges würden zurückgezogen. Dabei habe auch vom Rückzug des Anliegens des Beschwerdeführers ausgegangen werden können.