6. Mit Eingabe vom 22. Mai 2022 erklärte der Beschwerdeführer der SID sinngemäss, er halte an seiner Beschwerde fest. Zur Begründung brachte er zusammengefasst vor, die Schilderungen der JVA Thorberg betreffend die ausserordentliche Abteilungsversammlung seien – bis auf einen Punkt – nicht korrekt. So seien nur die Anträge eines anderen Inhaftierten, nicht aber das Schreiben betreffend die Kaffeevollautomaten diskutiert worden und er habe seinen Antrag nie zurückgezogen. Er ersuchte die SID um Gutheissung seines Antrags (amtliche Akten SID, pag. 7 f.).