5. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 informierte die SID den Beschwerdeführer über die Weiterleitung der Akten des gescheiterten Einigungsverfahrens durch das Amt für Justizvollzug. Sodann teilte sie dem Beschwerdeführer mit, dass seine Beschwerde mit Blick auf die Ausführungen der JVA Thorberg vom 4. April 2022 kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte und setzte ihrerseits dem Beschwerdeführer 2 eine Frist, um die Beschwerde zurückzuziehen bzw. an dieser festzuhalten (amtliche Akten SID, pag. 3 f.).