4. Mit Verfügung vom 5. Mai 2022 setzte das Amt für Justizvollzug die SID darüber in Kenntnis, dass der Beschwerdeführer auf das Schreiben des Amts vom 14. April 2022 nicht reagiert habe und übermittelte die Beschwerde mitsamt Unterlagen aus dem gescheiterten Einigungsverfahren zur Durchführung des ordentlichen Beschwerdeverfahrens (amtliche Akten SID, pag. 1).