Das Angebot von Kaffeemaschinen für den Wohnbereich würde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Mit Schreiben vom 14. April 2022 hielt das Amt für Justizvollzug unter Beilage der Stellungnahme der JVA Thorberg zuhanden des Beschwerdeführers fest, dass es aufgrund der noch offenen Ausgangslage davon ausgehe, dass die SID die Rechtsverweigerungsbeschwerde eher nicht gutheissen werde. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert Frist mitzuteilen, ob er an der Beschwerde festhalte oder diese zurückziehe (siehe «Beilagen zu Dossier 2022 SIDGS 311»).