Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 18’057.75. C.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 18’057.75 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).