Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin AI.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 12'040.65. C.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren an Rechtsanwältin AI.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 12'040.65 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Rechtsanwältin AI.________ hat kein volles Honorar geltend gemacht.