1. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Fürsprecher AB.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 24'878.70 zurückzuzahlen und Fürsprecher AB.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 6'125.45 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).