1. zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 3 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 307 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 16. September 2021 vorzeitig angetreten worden ist. Es wird eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. 2. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 91'416.85. 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 8'000.000.