7. Weiter beschlossen wurde, dass: 7.1 C.________ für die Dauer von fünf Jahren verboten wurde, mit E.________ direkt oder über Drittpersonen Kontakt aufzunehmen. Insbesondere wurde es ihm verboten, E.________ telefonisch, schriftlich oder elektronisch zu kontaktieren (Art. 67b Abs. 1 und 2 lit. a StGB); 7.2 folgende Gegenstände als Beweismittel in den amtlichen Akten verbleiben: - 3 handschriftliche Hotelanmeldungen auf C.________, AE.________ und N.________ für das Zimmer BM.________(Zimmernummer) - 1 Hotelbeleg/Quittung «Hotel AF.________» vom 4. November 2020 -