Zu kürzen ist zunächst der Zeitaufwand für die Weiterleitung der Verfügungen der Gerichte und Staatsanwaltschaft an die Klientschaft sowie die Rückmeldung zur Terminumfrage, zumal es sich hierbei um Sekretariatsarbeit handelt. Ebenfalls wurden 15 Minuten geltend gemacht für ein Telefongespräch mit der Gemeinde H.________(Ortschaft), wobei die Relevanz für das vorliegende Verfahren nicht ersichtlich ist.