164 Fürsprecherin B.________ Fürsprecherin B.________ machte für das Berufungsverfahren in der Honorarnote vom 25. Januar 2024 einen Zeitaufwand von 63 Stunden und Auslagen von CHF 133.20 (zzgl. MWST) und ein volles Honorar von CHF 17'157.65 (inkl. Auslagen und MWST) geltend (pag. 5842 ff.). Zu kürzen ist zunächst der Zeitaufwand für die Weiterleitung der Verfügungen der Gerichte und Staatsanwaltschaft an die Klientschaft sowie die Rückmeldung zur Terminumfrage, zumal es sich hierbei um Sekretariatsarbeit handelt.