Dies geht weit über eine angemessene Vorbereitung hinaus, die in einem oberinstanzlichen Verfahren notwendig und zu erwarten ist. Ausserdem fand am 17. Januar 2024 eine Besprechung mit der Klientschaft statt, anschliessend erfolgte ein teilweiser Rückzug der Berufung. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Parteivortrag bereits vor diesem Zeitpunkt vorbereitet werden musste. Angemessen wäre diesbezüglich ein Aufwand von insgesamt 30 Stunden, weshalb unter diesem Titel eine Kürzung von 28.8 Stunden erfolgt. Entschädigt wird somit ein Zeitaufwand von 75.5 Stunden, was auch im Vergleich mit dem erstinstanzlich bereits entschädigten hohen Aufwand angemessen erscheint (pag.