_ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 24'878.70 zurückzuzahlen und Fürsprecher AB.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 6'125.45 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Ebenfalls aufgrund der Schuldsprüche hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwältin Dr. AD.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 17'495.50 (4/5 von CHF 21'869.40) und Rechtsanwältin Dr. AD.