O. und Ziff. 77 in BAU- MANN/ANABITARTE/MÜLLER GMÜNDER, a.a.O. je mit einer Genugtuungssumme von CHF 15'000.00 mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Es handelt sich um eine einmalige Vergewaltigung innerhalb einer Ehe, wobei sich der Beschuldigte im vorliegenden Fall nicht nur der Gewalt bediente, um die Straf- und Zivilklägerin gefügig zu machen, sondern ihr ins Gesicht schlug und mit dem Tod bedrohte. Die Gewaltanwendung durch den Beschuldigten war derart massiv, dass die Verletzungen noch mehrere Tage sichtbar waren. Die Gewalt und Drohungen rechtfertigen eine Erhöhung der Genugtuungssumme.