Das Opfer trug keine physischen Verletzungen davon. Genugtuung: CHF 6'000.00 (Basisgenugtuung von CHF 10'000.00 reduziert wegen freiwillig geführter Nachtatbeziehung bzw. fehlender psychischer Auswirkungen; geringe Langzeitfolgen; leichtes Verschulden des Beschuldigten); - Urteil des Obergerichts SK 17 219 vom 28. November 2017: Die Ehefrau wurde wiederholt vom Beschuldigten vergewaltigt. Er wendete meist keine übermässige Gewalt an und ging vergleichsweise moderat vor. Genugtuung: CHF 12'000.00.