Sie sei vorübergehend von einer Psychologin unterstützt worden und lebe heute mehr schlecht als recht ohne diese Unterstützung. Die Straf- und Zivilklägerin habe schlicht keine zeitlichen und persönlichen Ressourcen mehr, um die Therapie weiterzuführen. Sie arbeite Vollzeit und wolle sich vom Sozialdienst lösen. Die Straf- und Zivilklägerin brauche jedoch psychologische Hilfe. Das Schlafzimmer führe zu Angstzuständen und schlaflosen Nächten. Zudem habe sie in der Berufungsverhandlung ausgesagt, dass sie sich gefragt habe, ob sie dieses Leben noch wolle.