Erhöhend wirke sich aus, dass der Beschuldigte massive Gewalt angewandt habe. Die Straf- und Zivilklägerin habe sich mehrfach hilfesuchend an die Polizei gewandt, sei aber im Kreislauf gefangen gewesen und habe den Ausbruch aus der Gewaltbeziehung nicht geschafft. Erst nach der polizeilichen Wegweisung und nachdem sie erlebt habe, dass Massnahmen greifen, habe sie eingesehen, dass sie ein Leben ohne den Beschuldigten führen könne. Sie sei vorübergehend von einer Psychologin unterstützt worden und lebe heute mehr schlecht als recht ohne diese Unterstützung.