Die Strafund Zivilklägerin habe sich regelmässig zum Geschlechtsverkehr genötigt gefühlt und der Beschuldigte habe immer wieder demonstriert, dass seine Weigerungen abgestraft würden. Als sie seine Sexwünsche nicht habe befriedigen wollen, sei sie mit massiven Schlägen und massiven Drohungen bestraft worden. Der Beschuldigte habe an diesem Abend seine Macht und die Kapitulation des Opfers einmal mehr schamlos ausgenützt. Es sei von einer Basisgenugtuung von CHF 15'000.00 auszugehen. Erhöhend wirke sich aus, dass der Beschuldigte massive Gewalt angewandt habe.