zusammengefasst aus, die Voraussetzungen für das Aussprechen einer Genugtuung seien erfüllt. In Anwendung der 2-Phasen Methode sei zu berücksichtigen, dass die Straf- und Zivilklägerin 18 Jahre mit dem Beschuldigten verheiratet gewesen und 5 gemeinsame Kinder habe. Der Beschuldigte habe über Jahre hinweg ein Kontrollsystem aufgebaut. Die Strafund Zivilklägerin habe sich regelmässig zum Geschlechtsverkehr genötigt gefühlt und der Beschuldigte habe immer wieder demonstriert, dass seine Weigerungen abgestraft würden.