159 40. Antrag der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin beantragte im Berufungsverfahren – in Übereinstimmung mit der Zivilklage vom 18. März 2022 (pag. 5123 ff.) und den Anträgen vor der Vorinstanz (pag. 5215) – eine Genugtuung von CHF 17'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 9. März 2019. Zur Begründung führte Fürsprecherin B.________ zusammengefasst aus, die Voraussetzungen für das Aussprechen einer Genugtuung seien erfüllt.