Er bestätigte auch im Rahmen der Berufungsverhandlung seine Bereitschaft, sich anlässlich einer ambulanten Massnahme mit den Delikten auseinanderzusetzen (pag. 5794 Z. 38). Am Anfang sei es so gewesen, dass er sich nicht mit dem ihm vorgeworfenen Delikten habe auseinandersetzten wollen, aber in letzter Zeit hätten sie auch über die Delikte gesprochen (pag. 5794 Z. 18 und Z. 21 f.). Der Beschuldigte gab zwar an, von seiner Seite her brauche er keine Therapie, er sei ruhig geworden und es habe ihm etwas gebracht. Aber wenn es nötig sei, würde er weitermachen (pag. 5794 Z. 7 f. und Z. 12). Die Therapie habe ihm viel gebracht und er merke es.