Bisher sei nicht erkennbar gewesen, dass der Beschuldigte eine echte, tiefgreifende Empathiefähigkeit zeige, sich in die Perspektive anderer Menschen hineinzuversetzen oder eigene Erlebensprozesse auf gründliche Art betrachten würde. Die Arbeit am langfristigen und an den Konsequenzen seines Handelns orientierten Denkens in Bezug auf das Einhalten von Regeln und Gesetzen, sei nicht grundlegend gelungen. Die Motivation, unter Verweis auf den Koran oder seine Entschlusskraft auf Alkohol zu verzichten, wirke sehr vordergründig und sei ohne eine Exposition mit Alkohol in Form einer Realitätsprüfung vermutlich nicht belastbar. Auch habe der Beschuldigte aktiv kein Interesse geäussert,