Hinsichtlich der aktuellen therapeutischen Beeinflussbarkeit gelangte der Experte zum Ergebnis, dass diese in der Gesamtsituation begrenzt und in der Summe die Beendigung der Therapie als sinnvoll erscheine. Dies aufgrund der ausgeprägten, sich wiederholt zeigenden Dominanzproblematik und damit dem Ausprägungsgrad der Persönlichkeitsstörung, der sprachlich und intellektuell begrenzten Differenziertheit für die Bearbeitung von Inhalten, der konstanten Ablehnung einer Verantwortlichkeitsübernahme beim Thema der Vergewaltigung und der unklaren juristischen Situation, die auch die Eindeutigkeit der Verpflichtung für die Kooperation in einer