156 Delikthypothese habe entwickelt werden können und eine Fokussierung auf eigene Erlebensanteile beim Beschuldigten nicht tiefgreifend erreichbar gewesen sei. Hinsichtlich der aktuellen therapeutischen Beeinflussbarkeit gelangte der Experte zum Ergebnis, dass diese in der Gesamtsituation begrenzt und in der Summe die Beendigung der Therapie als sinnvoll erscheine.