Umgang des Beschuldigten gezeigt habe. Weiter seien bezüglich der dissozialen Persönlichkeitsstörung erste Behandlungselemente eingeführt worden. Allerdings hätten diese keine Erfolge gezeitigt; das angesprochene Halten des Blicks im Gespräch als Methode der Kontrolle des Gesprächspartners habe der Beschuldigte beibehalten, den Vorschlag der Lektüre eines Buches über Persönlichkeitsstörungen habe er nicht verfolgt und das Buch schliesslich an einen anderen Insassen abgegeben. Eine deliktorientierte Therapie habe insofern nicht stattgefunden, als keine