enthält eine detaillierte Anamnese inkl. teilweise Fremdanamnese, eine Befunderhebung sowie eine Diagnosestellung. Die Expertisen sprechen sich zum Gesundheitszustand des Beschuldigten, zur Deliktskausalität der psychischen Störung, zur Rückfallgefahr, zur Therapierbarkeit und zu den Erfolgsaussichten einer Behandlung aus. Die Schlussfolgerungen sind kriterienorientiert, sachlich sowie nachvollziehbar. Dessen Aktualität wird durch den Therapiebericht vom 18. Januar 2024 belegt. Die Kammer erachtet die Ausführungen des Experten als schlüssig, nachvollziehbar und überzeugend.