Im Bericht werden die Diagnosen und Einschätzungen der dissozialen Persönlichkeitsstörung und der Abhängigkeitserkrankung gemäss dem Gutachten bestätigt und ausgeführt, dass die dissoziale Persönlichkeitsstörung unverändert vorhanden sei. Die Kriterien der alleinigen Abhängigkeitserkrankung seien im Zeitpunkt der Berichterstattung nicht mehr erfüllt, es lasse sich aber eine Störung durch Alkohol, abstinent in beschützender Umgebung, definieren (ICD F10.21). Ebenfalls schloss sich der Experte den risikorelevanten Persönlichkeitsmerkmalen gemäss der Risikoabklärung vom 12. Januar 2022 an.