Weiter hielt das Gutachten betreffend Therapiemöglichkeiten zunächst fest, dass die Behandlung von Persönlichkeitsstörungen bei erwachsenen Personen generell schwierig sei. Beim Beschuldigten kämen vor allem kontrollierende bzw. ihn einschränkende Massnahmen in Frage. Neben allfällig auszusprechenden Wegweisungsverfügungen seien engmaische und regelmässige Abstinenzkontrollen im Hinblick auf seinen Konsum von Alkohol als sinnvoll anzusehen. Auch die Teilnahme an einer Gewaltberatung könne sinnvoll sein. Sowohl eine ambulante Massnahme wie auch eine Weisung würden einen geeigneten juristischen Rahmen bilden.