Die Legalprognose des Beschuldigten sei durch sein wiederholtes und als überdauernd anzusehendes rücksichtsloses bzw. dominant-aggressives Verhaltensmuster sowie das Konfliktverhalten deutlich belastet. Dieses Verhalten werde zwar durch Alkoholkonsum begünstigt, der Alkoholkonsum könne aus gutachterlicher Perspektive aber keinesfalls als alleinige Ursache dieses Verhalten angesehen werden (pag. 2458; pag. 2465). Prognostisch ungünstig sei zudem die Haltung des Beschuldigten, dass sein deliktisches Verhalten in erster Linie bzw. ausschliesslich auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sei (pag.