Der schädliche Gebrauch bzw. eine Abhängigkeit von Alkohol und die Diagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung stünden in engem Zusammenhang mit der Delinquenz (pag. 2459; pag. 2466). Betreffend die Legalprognose hielt der Gutachter gestützt auf verschiedene Prognoseinstrumente fest, es bestehe im Hinblick auf Gewaltdelikte ein moderates, bei exzessivem Konsum von Alkohol ein hohes Rückfallrisiko. Hinsichtlich Gewalt- und Sexualdelikte in einer Partnerbeziehung attestierte das Gutachten ein hohes, im Falle eines regelmässigen und exzessiven Alkoholkonsums gar ein sehr hohes Risiko (pag.