Für den Zeitraum von August 2020 bis November 2020 wurde eine Abhängigkeit von Alkohol (ICD-10 F10.2) festgestellt, welche sich allerdings im Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchung entaktualisiert habe. Es sei von einem jahrelangen schädlichen Gebrauch von Alkohol (ICD-10 F10.1) auszugehen (pag. 2451; pag. 2461 f.). Der schädliche Gebrauch bzw. eine Abhängigkeit von Alkohol und die Diagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung stünden in engem Zusammenhang mit der Delinquenz (pag.