66a StGB). Weiter zu beachten sind zudem die privaten Interessen des Beschuldigten an einer Rückkehr in die Schweiz (vgl. Urteile des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 165 vom 20. Februar 2020 E. 10; SK 18 442 vom 25. Juli 2019 E. V. 19.; SK 18 87 vom 23. August 2018 E. V. 25.). Die Kammer erachtet mit der Vorinstanz eine Dauer von 12 Jahren als angemessen. Vorliegend ist das öffentliche Interesse aufgrund des Verschuldens des Beschuldigten und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erheblich. Der Beschuldigte beging mehrfach Sexualdelikte. Ebenfalls ins Gewicht fallen die mehrfachen Gewaltdelikte.