___ und auch Drittpersonen zurück. Der Beschuldigte zeigte wiederholt grosse Gleichgültigkeit gegenüber der öffentlichen Ordnung, Geringschätzung fremden Vermögens sowie der sexuellen und körperlichen Integrität und der diese Werte schützenden Rechtsordnung. Insgesamt besticht das Verhalten des Beschuldigten durch die Mehrzahl seiner Delinquenz und vor allem auch durch seine Uneinsichtigkeit. So wurde er denn auch zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Handlungen verstossen gemäss der hiervor dargelegten bundesgerichtlichen Rechtsprechung in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.