in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiegt (Urteil des Bundesgerichts 6B_861/2019 vom 23. April 2020 E. 3.7.4). Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 3 Monaten verurteilt, was für sich bereits ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Landesverweisung begründet (Urteil des Bundesgerichts 6B_149/2021 vom 3. Februar 2022 E. 2.5.2). Die vorliegenden Schuldsprüche betreffen u.a. Sexualund Gewaltdelikte gegen die Exfrau, die Tochter und die ehemalige Partnerin. Es liegen ferner fünf Katalogdelikte vor, die der Beschuldigte teilweise mehrfach beging.