__ (Jahr) im BV.________(Land) geboren und reiste 1989 oder 1988 mit seinen Eltern in die Schweiz ein. Damit verbrachte er mindestens acht Jahre in seinem Heimatland, besuchte ein Jahr die Schule und ist mit den dortigen Verhältnissen vertraut. Im BV.________(Land) hat der Beschuldigte zwei Onkel, zwei Tanten und die Grossmutter. Er gab an, früher öfters in BV.________(Land) gereist zu sein, das letzte Mal sei er im November 2019 während 2 Wochen dort gewesen (pag. 5799 Z. 24 und Z. 31 und Z. 34).