5794 Z. 42 f.). Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 21. Juni 2021 wurde beim Beschuldigten zudem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Eine im Tatzeitpunkt bestehende Abhängigkeit von Alkohol konnte nicht mehr festgestellt werden (pag. 2462; pag. 2465). Der Beschuldigte befindet sich seit dem 13. Februar 2023 in einer Therapie, die in Form von wöchentlichen psychotherapeutischen Gesprächen geführt wird (pag. 5745). Der Gesundheitszustand des Beschuldigten lässt insgesamt nicht darauf schliessen, dass eine ärztliche Versorgung lediglich in der Schweiz möglich wäre.