Oberinstanzlich gab der Beschuldigte zu Protokoll, Probleme mit den Händen zu haben, weshalb er auch operiert worden sei. Seit dem 1. Januar 2024 konnte er aber bereits wieder zu 100% arbeiten (pag. 5793 Z. 26 und Z. 31 und Z. 35). Er habe Probleme wegen dem CJ.________ (Krankheit) und dem CK.________ (Krankheit), aber sonst habe er nicht allzu viele Beschwerden (pag. 5793 Z. 27 f.). Wegen des CJ.________ (Krankheit), des CK.________ (Krankheit) und der Migräne müsse er morgens und abends Medikamente einnehmen (pag. 5794 Z. 42 f.).